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News

Mitgliederversammlung des Freundeskreises DAS HAUS e.V.

Gemäß § 7 der Vereinssatzung wird die ordentliche Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Neben der Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sowie der Prüfung der Jahresrechnung sowie der Entlastung des Vorstandes, ist die Mitgliederversammlung zuständig für die Wahl des Vorstandes. Dieser wird für die Dauer von drei Jahren gewählt und dieser Zeitraum ist wie im Flug vorübergegangen, so dass wieder Vorstandswahlen anstehen.

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